Am 27.Januar 2026 hat das Verwaltungsgericht meine Klage nicht rechtskräftig und nicht in der Sache, sondern aus formellen Gründen als unzulässig bewertet. Inhaltlich ging es – wie zuvor im Fall Ratzeburg – um eine zentrale Frage kommunaler Demokratie: Darf der Rat einer Stadt als amtliches Gremium die Bürgerinnen und Bürger offen zur Abwahl eines Bürgermeisters aufrufen? Diese Frage ist in meinem Verfahren nicht geprüft worden. Was dabei leicht übersehen wird: Die gestrige Entscheidung hat konkrete persönliche und finanzielle Folgen. Obwohl disziplinarische Vorwürfe und Strafanzeigen eingestellt wurden, bleiben Schäden und Belastungen allein bei mir und meiner Familie. 


Eine inhaltliche gerichtliche Klärung – und damit auch eine Rehabilitation – hat bislang nicht stattgefunden. Wohlgemerkt, die Abwahl des Bürgermeisters von Ratzeburg war eine 1:1 Blaupause für meine Abwahl. Ob Anzeigen, Disziplinarverfahren, Wahlempfehlung, Beilage zu den Wahlunterlagen etc., alle Vorgänge waren in beiden Fällen gleich. Man könnte die Vermutung anstellen, als hätte "man" sich erkundigt und informiert. Bei mir kam noch die Homepage und ein Flyer der Politik dazu. Im Fall Ratzeburg hat die gleiche !!! Richterin und die Kammer in 2025 deshalb die Abwahl für ungültig erklärt, aber in meinem Fall die Klage erst gar nicht zugelassen. 


Es ist Stand heute eine Rechtsschutzfalle entstanden: Ein Verfahren, das weder über einen Einspruch noch über eine Klage zu einer Sachprüfung führt. Ich veröffentliche dies nicht aus Verbitterung, sondern weil ich der Überzeugung bin, dass Rechtsstaatlichkeit auch bedeutet, dass Vorwürfe überprüft und geklärt werden können – für Betroffene wie für die Öffentlichkeit.