Wedel, den 4. Juli 2025
In der heutigen Presseberichterstattung über das gegen mich geführte Disziplinarverfahren werden erneut unzutreffende und in Teilen rechtswidrige Aussagen verbreitet. Als direkt Betroffener sehe ich mich veranlasst, hierzu klar Stellung zu nehmen.
- Rechtswidrige Informationsweitergabe durch das Innenministerium
Die im Artikel enthaltenen Aussagen beruhen auf Informationen aus einem laufenden Verfahren. Das Ministerium hat sich gegenüber der Presse zu Einzelheiten geäußert, obwohl das Verfahren zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig abgeschlossen war. Eine solche Auskunftserteilung stellt einen klaren Verstoß gegen § 353d Abs. 3 StGB dar. Diese Norm schützt die Integrität anhängiger Verfahren und untersagt die öffentliche Mitteilung amtlicher Inhalte, solange keine abschließende Entscheidung vorliegt. Diese Schutzregel wurde hier durchbrochen.
- Fehlende disziplinarrechtliche Konsequenzen
Das Disziplinarverfahren gegen meine Person wurde mit Verfügung vom 17. April 2025 gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 4 LDG eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor bereits das Ermittlungsverfahren wegen Untreue ohne Anklageerhebung eingestellt. Damit sind sämtliche Vorwürfe gegen mich entfallen. Die im Artikel kolportierte Einschätzung, es habe „tatsächlich“ eine disziplinarmaßnahmewürdige Pflichtverletzung gegeben, ist rechtlich unbeachtlich. Es existiert keine Disziplinarmaßnahme, keine Schuldzuweisung, keine Feststellung einer Pflichtverletzung.
- Warum ich gegen das Disziplinarverfahren Klage erhoben habe
Ich habe am 15. Mai 2025 Klage beim Verwaltungsgericht erhoben. Diese Klage richtet sich gegen inhaltlich unzutreffende Darstellungen in der Einstellungsverfügung – insbesondere im Hinblick auf den Vorwurf der angeblichen Aktenvernichtung oder der rechtlichen Beratung zur Nutzung von mehr als einem Mail-Account.
Zur Klarstellung: Ich habe nach der vorzeitigen Räumung meines Dienstzimmers keinen Zugang mehr zu meinem Büro gehabt und verfügte zu keinem Zeitpunkt über einen Schlüssel. Die angeblich vernichteten Unterlagen betrafen ein Schreiben des Kreises Pinneberg und der Aktivregion. Diese werden – wie es der archivrechtlichen Praxis entspricht – vom städtischen Archiv noch einmal vorab geprüft und erst dann zur Entsorgung freigegeben. Eine rechtswidrige Aktenvernichtung von 2 Schreiben, die jeder nach meiner Abberufung in die zu prüfende Archivsammlung gelegt haben kann, lag nicht vor.
Die u.a. gegenteilige Behauptung des Innenministeriums war für mich nicht hinnehmbar. Ebenso durfte ich mich rechtlich als Bürgermeister in Bezug auf die Nutzung von mehr als einem Mail-Account beraten lassen, weil es ausschließlich um die Kommunikation als Bürgermeister ging.
Ich bitte die Öffentlichkeit, sich nicht von gezielten und teilweise rechtswidrigen Indiskretionen blenden zu lassen. Die gerichtliche Prüfung wird zeigen, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wurde – zulasten meiner Person und meiner Reputation.
Wer dies alles nun zum Gegenstand von öffentlicher Erörterung macht, dem geht es nicht um Information, sondern um Sensation zu Lasten meiner Person und zu Lasten meiner Familie. Dies ist schäbig.
Gernot Kaser
Bürgermeister a.D. der Stadt Wedel