Anhand der Offenlegung dieser Strafanzeigen kann gelesen werden, dass aus Sicht meiner Anwälte der Straftatbestand einer Veruntreuung nicht im Geringsten gegeben ist. Eine Anzeige – im Namen der Stadt Wedel – wurde vom 3. stv. Bürgermeister Tobias Kiwitt gestellt, und eine zweite Anzeige anonym. Es wird derzeit geprüft, ob weitere StellvertreterInnen von mir von der Anzeigenabsicht und somit vor der Antragstellung der Anzeige davon gewusst haben.

In einem Flyer, der von den Fraktionsvorsitzenden aller Parteien und der WSI verantwortet wird (V.i. S.d.P) und der bereits zahlreich in Wedel verteilt wurde, wird auch auf die Anzeigen (Vorwurf der Veruntreuung) Bezug genommen. Unter der Spalte – Gernot Kaser abwählen.

Obwohl immer noch die Unschuldsvermutung gilt, solange das Gericht nichts Anderes feststellt. 

Beide Rechnungen habe ich freiwillig vom Rechnungsprüfer RPA der Stadt Wedel überprüfen lassen.

Eine Rechnung (Berater) wurde vom RPA „abgesegnet“.

Die anderen Rechnungen, welche bezüglich meiner juristischen Verteidigung wegen unrechtmässigen Anschuldigungen von einigen Politikern und des ehemaligen Stadtpräsidenten in 2023 anfielen, werden noch vom Gericht geprüft. Wohlgemerkt, ich musste mich letztes Jahr verteidigen. Und das erfolgreich. Siehe nachfolgenden Link.