Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

nachfolgend können Sie meine Stellungnahme zu Behauptungen im Hamburger Abendblatt erfahren, die ebenfalls Bestandteil meines Antrages auf Aussetzung meiner geplanten Abwahl per einstweiliger Anordnung gemäß § 123 VwGO ist.